Erfolgreiche Durchführung der Mathematikolympiade am JAG

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Am 10. November war das Johannes-Althusius-Gymnasium Gastgeber für ca. 140 Schülerinnen und Schüler nebst ca. 35 begleitende Lehrerinnen und Lehrer. Damit ist vor allem die Arbeit von Thorsten Mankel zur Förderung mathematisch begabter Schülerinnen und Schüler durch Vorbereitung zur und Teilnahme an der Mathematikolympiade kreisweit anerkannt worden. Zahlreiche Kollegen und zahlreichere Schülerinnen und Schüler des JAG sorgten für einen reibungslosen Ablauf des Tages, insbesondere während der Mittagspause mit Mittagessen und der Betreuung der Teilnehmer während der Korrekturphase am Nachmittag. Alle stellten sich in den Dienst der Sache und so konnte am Ende bilanziert werden, dass wirklich ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden konnte. Das ist in Anbetracht von 170 zusätzlichen Menschen keine Selbstverständlichkeit.

Allen voran ist Thorsten Mankel für sein überragendes Engagement bei der Mathematikolympiade  zu danken, sodann Heike Reinhard als führende Organisatorin, der ganzen Mathematikfachschaft, besonders Elmar Beckmann, Helena Kohlberger, Linda Röllecke und Herrn Schneider für die Unterstützung bei der Korrektur; Jessica Tewes, Regine Asbrock, Christoph Achenbach, Nina Hofmann, Lena Schaumann, Henning Weber,  Björn Lottner, Erwin Harbrink, Henry und Klaus Schommers, Familie Nordmann und allen helfenden Schülerinnen und Schülern für ihre tollen Projektangebote; dem Leistungskurs M2 der Q2 unter der Leitung von Heike Reinhard und den Sportkursen der EF von Jessica Tewes und der Q2 von Ernst Meister für ihre tatkräftige Unterstützung bei allen anfallenden Arbeiten. Eine tolle Mannschaftsleistung war das! Ganz herzlichen Dank dafür.

 

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Sport als Abiturfach (P4)


Ab dem Schuljahr 2010/2011 ist es am JAG wieder möglich, Sport als 4. Abiturfach zu wählen. Im Folgenden sind die aktuellen Anforderungen, die in diesem Fall gestellt werden, skizziert.
 

Allgemeine Voraussetzungen


==> Wer sich für Sport als 4. Abiturfach interessiert, kann dies nur wählen, wenn auch das Fach Mathematik in die Abiturprüfung eingebracht wird (d.h. als Leistungskurs oder als 3. Fach)!
==> Die Wahl eines Ersatzfaches ist auch nach Änderung der Abiturbedingungen nicht zwingend notwendig. Dennoch ist es sinnvoll, ein Ersatzfach zu wählen und dort die Abiturbedingungen zu erfüllen.
Im Falle einer Sportunfähigkeit kann dann das Ersatzfach als Abiturfach gewählt werden oder es wird eine Ersatzleistung für die praktische Prüfung in Sport in Absprache mit der Schulaufsichtsbehörde abgesprochen und dann eingefordert.

 
Einführungsphase in die Oberstufe


In der Jahrgangsstufe „Einführungsphase in die Oberstufe“ haben SchülerInnen, die sich für Sport als 4. Abiturfach ernsthaft interessieren, die Möglichkeit im Rahmen einer freiwilligen Leistungsbeitrages im Fach Sport,  einen ausführlichen schriftlichen Test zu schreiben, der auf die in der Qualifikationsphase verpflichtenden Klausuren im Rahmen von Sport als 4. Abiturfach vorbereiten soll.  Dieses Angebot besteht jeweils einmal pro Halbjahr. Grundlage für diesen Test sind die bis dahin  behandelten Theorieanteile des Sportunterrichts.  Dieser Test geht angemessen in die sonstige Mitarbeit ein.
==> Wer Sport als 4. Abiturfach wählen will, sollte daher mindestens an einem
         ausführlichen Test (1. und/oder 2. Halbjahr) teilgenommen haben, um
         dieses Aufgabenformat  kennenzulernen.
 

Qualifikationsphase


Die Qualifikationsphase  ist als Einheit zu betrachten und bereiten auf die abschließende Abiturprüfung vor.
In den ersten drei Halbjahren der Qualifikationsphase  werden zwei Klausuren pro Halbjahr (2-stündig ersten beiden Halbjahre, 3-stündig drittes Halbjahr) geschrieben oder es wird eine Klausur im Halbjahr durch eine Fachprüfung ersetzt, d.h. eine Klausur und eine Fachprüfung pro Halbjahr.
Die Fachprüfung besteht aus einer getrennten Praxisprüfung und einer Theorieprüfung (in mündlicher oder schriftlicher Form), welche 1:1 gewichtet werden, oder einer integrierten Praxis-Theorieprüfung
Das Anfertigen einer Facharbeit als Ersatz für eine Klausur ist ebenfalls möglich, allerdings kann dann die zweite Klausur nicht mehr durch eine Fachprüfung ersetzt werden.
Klausur bzw. Fachprüfung gehen mit einer Gewichtung von ca. 50% in die Endnote ein.
 

Abiturprüfung

 

Sportpraktische Prüfung


Die sportpraktische Prüfung im Fach Sport als 4. Abiturfach besteht verbindlich aus zwei Teilen. Beide Prüfungsteile haben gleiches Gewicht. Die Inhalte und Gegenstände der sportpraktischen Prüfung erwachsen aus beiden Profil bildenden Bewegungsfeldern und Sportbereichen des Kursprofils der Qualifikationsphase. Es können nur solche Gegenstände in der Praxisprüfung berücksichtigt werden, die auch vertieft Gegenstand des Unterrichts waren. Lediglich ergänzend oder zusätzlich behandelte Inhalte und Gegenstände können nicht Bestandteil der sportpraktischen Prüfung sein.
Der erste Prüfungsteil besteht aus einer Überprüfung bewegungsfeldspezifischer wettkampfbezogener Leistungen eines von den Prüflingen gewählten Profil bildenden Bewegungsfeldes und Sportbereichs. Der Prüfling entscheidet hier zwischen einer bewegungsfeldspezifischen wettkampfbezogenen Leistung oder einer bewegungs-feldspezifischen Ausdauerleistung. Inhalte und Gegenstände dieses Prüfungsteils müssen im Rahmen des jeweiligen Kursprofils der Qualifikationsphase im Unterricht vertieft behandelt worden sein.
Der zweite Prüfungsteil besteht aus einer Überprüfung bewegungsfeldspezifischer wettkampfbezogener oder bewegungsfeldspezifischer fakultativer Leistungen. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfling. Inhalte und Gegenstände dieses Prüfungsteils müssen im Rahmen des jeweiligen Kursprofils der Qualifikationsphase im Unterricht vertieft behandelt worden sein.
Die sportpraktische Prüfung kann im Zeitraum vom Beginn des letzten Schulhalbjahres bis zur zweiten Sitzung des ZAA durchgeführt werden. Die Terminierung und Festlegung der Abfolge der Prüfungsteile liegen in der Verantwortung der Schule. Ggf. ist auf eine angemessene Regenerationsphase für die Prüflinge im Anschluss an eine Ausdauerüberprüfung zu achten.
Die Note der Praxisprüfung ergibt sich gleichwertig aus den Notenergebnissen des ersten und zweiten Prüfungsteils. Die Gewichtung der Teilprüfungen innerhalb eines Prüfungsteils wird in den jeweiligen Vorgaben jeweils gesondert ausgewiesen. Die einzelnen Prüfungsteile der sportpraktischen Prüfung werden jeweils mit einer Note ggf. unter Angabe der Tendenz bewertet. Die abschließende Bewertung der gesamten sportpraktischen Prüfungsleistung erfolgt durch die Zusammenführung dieser Teilnoten, die bei der Bildung der sportpraktischen Prüfungsnote gleiches Gewicht haben.

Die Leistungsbewertung folgt einem pädagogisch umfassenden Leistungsverständnis. Eine rein rechnerische Ermittlung der Note ist unzulässig.
     
 


Leistungsbeurteilung

 

Quantitativ messbare Leistungen


Zur Sicherung der Vergleichbarkeit der Anforderungen orientiert sich die Bewertungquantitativ messbarer Leistungen an Wertungstabellen gemäß einheitlichen Prüfungsanforderungen, die im Rahmen der Kultusministerkonferenz vereinbart worden sind.
Die Prüfungsdurchführung orientiert sich in den einzelnen Bewegungsfeldern und Sportbereichen an den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände. Das entbindet den Fachprüfungsausschuss jedoch nicht von seiner Verantwortung, ggf. ausnahmsweise gesonderte Einzelfallentscheidungen vor dem Hintergrund eines pädagogischen Leistungsverständnisses (s. o.) zu treffen, indem beispielsweise die Anzahl der Versuche erweitert wird, um eine gesicherte Bewertung zu ermöglichen.
 

Qualitativ bewertbare Leistungen


Die Sicherung der Vergleichbarkeit der Anforderungen im Bereich qualitativer Leistungen orientiert sich an den im Kernlehrplan ausgewiesenen Kompetenzerwartungen sowie an den durch die Kultusministerkonferenz der Länder ausgewiesenen Aufgabenformaten. Beobachtungsschwerpunkte für die einzelnen Prüfungsanforderungen für den jeweiligen Prüfungsteil sind hierbei verbindlich konkretisiert.

 
Konkretisierung am JAG

 

1) BF/SB 1: Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeit ausprägen - Fitness

 
Wettkampfbezogene Leistung: Ausdauerleistung
Die Auswahl bei der Überprüfung der Ausdauerleistung bezieht sich am JAG auf folgende Prüfungsleistungen:
5.000-m-Laufen (400-m-Bahn)
800-m-Freistilschwimmen (25-m-Kurzbahn)
20-km-Radfahren (Einzelzeitfahren ohne Windschatten, Start in einem zeitlichen Abstand von mindestens einer Minute auf ebener Strecke oder Wettkampfbahn)
Die Noten ergeben sich verbindlich aus den hier angeführten Tabellen. Bei einer Leistung zwischen zwei Tabellenwerten gilt der niedrigere Notenpunktwert.


Fakultative Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte:

 
Es sind zwei verschiedene Überprüfungsformen möglich, von denen der Prüfling eine auswählt. Diese beiden Überprüfungsformen bestehen jeweils aus der Bearbeitung einer
schriftlichen Aufgabenstellung mit praktischen und theoretischen Anteilen. Die für die Bewältigung der Aufgabenstellung ggf. notwendige Vorbereitungszeit ist integrativer Bestandteil der Prüfung und organisatorisch und zeitlich angemessen zu gestalten.
Erste Überprüfungsform: Prüfungsanforderungen und –inhalte
Die erste Überprüfungsform erfolgt durch eine schriftliche Aufgabenstellung, in welcher der Prüfling ein Bewegungskonzept zur Gestaltung einer Trainingseinheit für eine Form der Fitnessgymnastik mit mehreren Teilnehmerinnen und Teilnehmern (z. B. Aerobic, Step-Aerobic, ThaiBo) plant, umsetzt und reflektiert.
Abweichungen von der schriftlich vorgelegten Planung in der Durchführung können zur Absenkung der Leistungsbewertung um bis zu zwei Notenpunkte führen, soweit sich die Abweichungen nicht unmittelbar einsichtig als aktuell sinnvolles Verhalten im Rahmen des Geplanten ergeben.
 

Beobachtungsschwerpunkte


• Sach- und adressatengerechte Planung eines Bewegungskonzeptes (ggf. mit Musik)
entsprechend der Aufgabenstellung
• Planungsgemäße Durchführung des Bewegungskonzepts unter Berücksichtigung
der für die Aufgabenstellung grundlegenden Belastungsnormativa (Reizintensität,
Reizumfang, Reizdauer, Reizdichte)
• Analyse und Reflexion von Planung und Durchführung des Bewegungskonzeptes
hinsichtlich der Aufgabenstellung
 

Zweite Überprüfungsform: Prüfungsanforderungen und -inhalte

 
Die zweite Überprüfungsform erfolgt durch eine schriftliche Aufgabenstellung, in welcher der Prüfling aus einer Problemstellung einer bewegungsbezogenen Alltagssituation oder sportlichen Handlungssituation heraus für sich und/oder andere einen begründeten Handlungsplan (z. B. Entwicklung eines Konzepts zum Abbau muskulärer Dysbalancen, Entwerfen einer Sequenz zur Entwicklung sportartspezifischer physischer Leistungsvoraussetzungen) plant, umsetzt und reflektiert.
Abweichungen von der schriftlich vorgelegten Planung in der Durchführung können zur Absenkung der Leistungsbewertung um bis zu zwei Notenpunkte führen, soweit sich die Abweichungen nicht unmittelbar einsichtig als aktuell sinnvolles Verhalten im Rahmen des Geplanten ergeben.
 

Beobachtungsschwerpunkte


• Komplexe, sach- und adressatengerechte Problemerfassung der Alltags- oder Handlungssituation entsprechend der Aufgabenstellung sowie inhaltlich und funktional zielführende, strukturierte und systematische Entwicklung eines begründeten Handlungsplans
• Planungs- und problemgemäße, adressatengerechte Umsetzung des Handlungsplans
unter Berücksichtigung der für die Aufgabenstellung grundlegenden Belastungsnormativa
(Reizintensität, Reizumfang, Reizdauer, Reizdichte)
• Analyse und Reflexion von Planung und Durchführung des Handlungsplans hinsichtlich
der Aufgabenstellung
 

2) BF/SB 7: Spielen in und mit Regelstrukturen – Badminton

 

Wettkampfbezogene Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der wettkampfbezogenen Leistung erfolgt unter Wettkampfbedingungen im Einzel und im Doppel. Dabei haben beide Prüfungsteile gleiches Gewicht, und es sind die zentralen Spielhandlungen im Wettkampf vorrangig zu berücksichtigen.
Der Beobachtungszeitraum muss so bemessen sein, dass eine wettkampfspezifische psycho-physische Belastung erreicht wird. Außerdem muss der Beobachtungszeitraum eine gesicherte Bewertung ermöglichen.
Bei der Bewertung der wettkampfbezogenen Leistung sind Verstöße gegen die Spielregeln angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung
der Leistungsbewertung um bis zu zwei Notenpunkte.
 

Beobachtungsschwerpunkte


• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung psycho-physischer Fähigkeiten im Spiel
 

Fakultative Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der fakultativen Leistung umfasst zwei Prüfungsteile. Dabei haben beide Prüfungsteile gleiches Gewicht. Die Spielformen werden von der Prüferin oder dem Prüfer in Abstimmung mit der Fachkonferenz auf der Grundlage der Inhalte und Gegenstände des Kursprofils in der Qualifikationsphase festgelegt.
Der Beobachtungszeitraum muss so bemessen sein, dass eine gesicherte Bewertung möglich ist. Dabei ist die Spielzeit auch von der Anzahl der Prüflinge abhängig.
Der erste Prüfungsteil besteht aus einer vorgegebenen einfachen Spielform miteinander im Einzel einschließlich der hierzu erforderlichen individuellen technischkoordinativen Fertigkeiten.
Der zweite Prüfungsteil besteht aus einer vorgegebenen komplexen, vom Miteinander zum Gegeneinander aufgebauten Spielform im Einzel und im Doppel, in der technisch-koordinative Fertigkeiten sowie individual- und gruppentaktisch-kognitive Fähigkeiten auch unter Druckbedingungen präsentiert werden.
Beide Prüfungsteile beinhalten zusammen mindestens 3 verschiedene Schlagarten (z. B. Clear, Smash, Drop), verschiedene Unterhand- und Überkopfschläge, beide Treffseiten (Vorhand, Rückhand) sowie verschiedene Schlagrichtungen (z.B. longline, cross) und mindestens 2 verschiedene Drucksituationen für jeden Prüfling.
 

Erster Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen badmintonspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Grundtechniken in einer vorgegebenen einfachen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen badmintonspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten in einer vorgegebenen einfachen Spielform
 

Zweiter Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen badmintonspezifischen Fähigkeiten
und Fertigkeiten in den Grundtechniken in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen badmintonspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung individual- sowie gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung badmintonspezifischer psychischer Fähigkeiten in einer vorgegebenen komplexen Spielform
 

3) BF/SB 7: Spielen in und mit Regelstrukturen – Basketball

 

Wettkampfbezogene Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der wettkampfbezogenen Leistung erfolgt unter Wettkampfbedingungen im Spiel 5:5. Dabei sind die zentralen Spielhandlungen im Wettkampf vorrangig zu berücksichtigen.
Der Beobachtungszeitraum muss so bemessen sein, dass eine wettkampfspezifische psycho-physische Belastung erreicht wird. Außerdem muss der Beobachtungszeitraum eine gesicherte Bewertung ermöglichen.
Bei der Bewertung der wettkampfbezogenen Leistung sind Verstöße gegen die Spielregeln angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung der Leistungsbewertung um bis zu zwei Notenpunkte.
 

Beobachtungsschwerpunkte


• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung mannschaftstaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung psycho-physischer Fähigkeiten im Spiel
 

Fakultative Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der fakultativen Leistung umfasst zwei Prüfungsteile. Dabei haben beide Teile gleiches Gewicht. Die Spielformen werden von der Prüferin oder dem Prüfer in Abstimmung mit der Fachkonferenz auf der Grundlage der Inhalte und Gegenstände des Kursprofils in der Qualifikationsphase festgelegt.
Der Beobachtungszeitraummuss so bemessen sein, dass eine gesicherte Bewertung möglich ist. Dabeiist die Spielzeit auch von der Anzahl der Prüflinge abhängig.
Der erste Prüfungsteil besteht aus einer vorgegebenen einfachen Spielform (z. B. 1:1 auf einen Korb oder 2:2 auf einen Korb nach Streetball-Regeln) einschließlich der hierzu erforderlichen individuellen technisch-koordinativen Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie der individualtaktisch-kognitiven Fähigkeiten.
Der zweite Prüfungsteil besteht aus einer vorgegebenen komplexen Spielform (z. B. Überzahl-/Unterzahlspiel, vorgegebene Spielzüge oder Taktiken), in der technischkoordinative Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie individual-, gruppen- und mannschaftstaktisch-kognitive Fähigkeiten präsentiert werden können.
 

Erster Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen basketballspezifischen Fertigkeiten
und Fähigkeiten in Offensive und Defensive in einer vorgegebenen einfachenSpielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen Fertigkeiten in den basketballspezifischen Grundtechniken in Offensive und Defensive in einer vorgegebenen
einfachen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen in Offensive
und Defensive in einer vorgegebenen einfachen Spielform
 

Zweiter Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen basketballspezifischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in Offensive und Defensive in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen basketballspezifischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung mannschaftstaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
 

4) BF/SB 7: Spielen in und mit Regelstrukturen – Fußball

 

Wettkampfbezogene Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der wettkampfbezogenen Leistung erfolgt unter Wettkampfbedingungen im Spiel 11:11. Dabei sind die zentralen Spielhandlungen im Wettkampf vorrangig zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist es möglich, die Spieleranzahl bei gleichzeitiger Anpassung der Feldgröße zu reduzieren, um eine gesicherte Beobachtung und Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen sicherzustellen. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass die Spieldauer sowie die psycho-physische Belastung der Prüflinge sich an der des
Zielspiels orientieren. Eine Mindestanzahl von 7 Feldspielern darf nicht unterschritten werden.
Bei der Bewertung der wettkampfbezogenen Leistung sind Verstöße gegen die Spielregeln angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung der Leistungsbewertung um bis zu zwei Notenpunkte.
 

Beobachtungsschwerpunkte


• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung mannschaftstaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung psycho-physischer Fähigkeiten im Spiel
 

Fakultative Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der fakultativen Leistung umfasst zwei Prüfungsteile. Dabei haben beide Prüfungsteile gleiches Gewicht. Die Spielformen werden von der Prüferin oder dem Prüfer in Abstimmung mit der Fachkonferenz auf der Grundlage der Inhalte und Gegenstände des Kursprofils in der Qualifikationsphase festgelegt. Der Beobachtungszeitraum muss so bemessen sein, dass eine gesicherte Bewertung möglich ist. Dabei ist die Spielzeit auch von der Anzahl der Prüflinge abhängig.
Der erste Prüfungsteil besteht aus einer vorgegebenen einfachen Spielform (z. B. 2:2 oder 3:3 im Kleinfeld) einschließlich der hierzu erforderlichen individuellen technisch- koordinativen Fertigkeiten sowie der individualtaktisch-kognitiven Fähigkeiten.
Der zweite Prüfungsteil besteht aus einer vorgegebenen komplexen Spielform (z. B. Überzahl-/Unterzahlspiel, vorgegebene Spielzüge oder Taktiken) in der technischkoordinativeFertigkeiten und Fähigkeiten sowie individualtaktische, gruppen- und
mannschaftstaktisch-kognitive Fähigkeiten präsentiert werden können.
 

Erster Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen fußballspezifischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen einfachen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen Fertigkeiten in den fußballspezifischen Grundtechniken in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen einfachen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen einfachen Spielform
 

Zweiter Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen fußballspezifischen Fertigkeiten
und Fähigkeiten in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen komplexenSpielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen fußballspezifischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung mannschaftstaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
 

5) BF/SB 7: Spielen in und mit Regelstrukturen – Handball

 

Wettkampfbezogene Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der wettkampfbezogenen Leistung erfolgt unter Wettkampfbedingungen im Spiel 7:7. Dabei sind die zentralen Spielhandlungen im Wettkampf vorrangig zu berücksichtigen. Der Beobachtungszeitraum muss so bemessen sein, dass eine wettkampfspezifische Belastung erreicht wird. Außerdem muss der Beobachtungszeitraum
eine gesicherte Bewertung ermöglichen.
Bei der Bewertung der wettkampfbezogenen Leistung sind Verstöße gegen die Spielregeln angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung
der Leistungsbewertung um bis zu zwei Notenpunkte gemäß APO-GOSt §16 Abs. 2 in der Qualifikationsphase.
 

Beobachtungsschwerpunkte


• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung mannschaftstaktisch-kognitiver Entscheidungen imSpiel
• Situationsgerechte Anwendung psycho-physischer Fähigkeiten im Spiel


Fakultative Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der fakultativen Leistung umfasst zwei Prüfungsteile. Dabei haben beide Teile gleiches Gewicht. Die Spielformen werden von der Prüferin oder dem Prüfer in Abstimmung mit der Fachkonferenz auf der Grundlage der Inhalte und Gegenstände des Kursprofils in der Qualifikationsphase festgelegt. Der Beobachtungszeitraum muss so bemessen sein, dass eine gesicherte Bewertung möglich ist. Dabei ist die Spielzeit auch von der Anzahl der Prüflinge abhängig.
Der erste Prüfungsteil besteht aus einer vorgegebenen einfachen Spielform (z. B. 3:3 auf verkleinertem Feld) einschließlich der hierzu erforderlichen individuellen technisch- koordinativen Fertigkeiten sowie der individualtaktisch-kognitiven Fähigkeiten.
Der zweite Prüfungsteil besteht aus einer vorgegebenen komplexen Spielform (z. B.
Überzahl-/Unterzahlspiel, vorgegebene Spielzüge oder Taktiken), in der technischkoordinative Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie individualtaktisch-kognitive bzw.
gruppen- und mannschaftstaktisch-kognitive Fähigkeiten präsentiert werden können.
 

Erster Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen handballspezifischen Fertigkeiten
und Fähigkeiten in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen einfachen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen handballspezifischen
Fertigkeiten und Fähigkeiten in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen einfachen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen in
Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen einfachen Spielform
 

Zweiter Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen handballspezifischen Fertigkeiten
und Fähigkeiten in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen handballspezifischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen komplexen
Spielform
• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung mannschaftstaktisch-kognitiver Entscheidungen in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen komplexen Spielform
 

6) BF/SB 7: Spielen in und mit Regelstrukturen – Volleyball

 

Wettkampfbezogene Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der wettkampfbezogenen Leistung erfolgt unter Wettkampfbedingungen im Spiel 6:6. Dabei sind die zentralen Spielhandlungen im Wettkampf vorrangig zu berücksichtigen. Der Beobachtungszeitraum muss so bemessen sein, dass eine wettkampfspezifische psycho-physische Belastung erreicht wird. Außerdem muss der Beobachtungszeitraum eine gesicherte Bewertung ermöglichen.
Bei der Bewertung der wettkampfbezogenen Leistung sind Verstöße gegen die Spielregeln angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung
der Leistungsbewertung um bis zu zwei Notenpunkte.
 

Beobachtungsschwerpunkte


• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung mannschaftstaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung psycho-physischer Fähigkeiten im Spiel
 

Fakultative Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der fakultativ wählbaren Leistung umfasst zwei Prüfungsteile. Dabei haben beide Teile gleiches Gewicht. Die Spielformen werden von der Prüferin oder dem Prüfer in Abstimmung mit der Fachkonferenz auf der Grundlage der Inhalte und Gegenstände des Kursprofils in der Qualifikationsphase festgelegt.
Der Beobachtungszeitraum muss so bemessen sein, dass eine gesicherte Bewertung möglich ist. Dabei ist die Spielzeit auch von der Anzahl der Prüflinge abhängig.
Der erste Prüfungsteil besteht aus der Präsentation einer vorgegebenen einfachen Spielform (z. B. 2 mit 2 oder 3 mit 3) einschließlich der hierzu erforderlichen individuellen
technisch-koordinativen Fertigkeiten sowie der individualtaktisch-kognitiven Fähigkeiten.
Der zweite Prüfungsteil besteht aus einer vorgegebenen komplexen Spielform (z. B. 5:5 mit vorgegebenen Spielzügen oder Taktiken), in der technisch-koordinative Fertigkeiten
und Fähigkeiten sowie individualtaktisch-kognitive bzw. gruppen- und mannschaftstaktisch-kognitive Fähigkeiten präsentiert werden können.
 

Erster Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen volleyballspezifischen Fertigkeiten
und Fähigkeiten in einer vorgegebenen einfachen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen volleyballspezifischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in einer vorgegebenen einfachen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen in Annahme und Zuspiel in einer vorgegebenen einfachen Spielform
 

Zweiter Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen volleyballspezifischen Fertigkeiten
und Fähigkeiten in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen volleyballspezifischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung mannschaftstaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
 

Mündliche Prüfung

 
Die mündliche Prüfung erfolgt analog zu den mündlichen Prüfungen in den übrigen Fächern.
Sie umfasst eine schriftliche Aufgabenstellung, welche der Prüfling vor Beginn der Prüfung bearbeitet. Hierzu steht eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung.
Die Prüfung selbst in zwei Teile gegliedert. Im ersten Prüfungsteil referiert der Prüfling über seine Lösungen und Gedanken zur Aufgabenstellung. Im Teil zwei der Prüfung  entwickelt sich hieraus ein Prüfungsgespräch zwischen Prüfer und Prüfling, in dem noch mindestens zwei weitere Themengebiete der Qualifikationsphase angesprochen werden. Diese Themengebiete dürfen nicht aus der gleichen Jahrgangsstufe stammen.
 

Abiturnote

 
Die Abiturnote ergibt sich gleichwertig aus der Note der praktischen und der mündlichen Prüfung. 
     
Johannes-Althusius-Gymnasium

Curriculum des Faches Sport Leistungsbewertung : Sportabitur      Stand: 01.11.2016
   
     

In den ersten drei Wochen des Schuljahres muss in jeder Klasse ein Elternabend einberufen werden. Dabei muss die Elternvertretung neu gewählt werden. Sie besteht aus dem oder der Klassenpflegschaftsvorsitzenden und dessen oder deren Stellvertreter(in). Über die Wahlen muss ein Protokoll geführt werden, das dann zu den Schulakten kommt.
 
Der Klassenpflegschaftsvorsitzende ist Mitglied der Schulpflegschaft, dem Vertretungsgremium auf Schulebene. Auf dem ersten Elternabend im Schuljahr sollten auch Eltern gefunden werden, die bereit sind, an Fachkonferenzen teilzunehmen. Die Schulpflegschaft benennt dann endgültig die Elternvertreter in den Fachkonferenzen. In der Klassenpflegschaft haben die Eltern für jedes Kind eine gemeinsame Stimme. Wenn die Kinder volljährig sind, können die Eltern nur noch mit beratender Stimme teilnehmen, aber nicht die Schüler selbst, denn die haben ja eine Schülervertretung. Gibt es keine Klassenverbände, etwa in der gymnasialen Oberstufe, dann müssen Jahrgangsstufenvertreter gewählt werden.
 
Die Aufgaben der Klassenpflegschaft sind im Schulgesetz festgehalten. In § 73, (2) heißt es:

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Schulinternes Curriculum Französisch Sek II (GK-Profil)

 

 

Qualifikationsphase (Q1, 1. Halbjahr)

Unterrichtsvorhaben I:

Thema: Conceptions de vie

 

 

Inhaltliche Schwerpunkte

•     transformation des structures sociales et familiales

•     mobilité et identité professionnelle (métropole-province)

•     conflits de rôles

 

 

KLP-Bezug im Bereich des soziokulturellen Orientierungswissens:

Entrer dans le monde du travail / vivre dans un pays francophone

•     Studienwahl und Berufswelt im internationalen Kontext

•     Regionale Diversität

 

 

 

Schwerpunktmäßig zu erwerbende Kompetenzen: Funktionale kommunikative Kompetenzen:

Leseverstehen

•     bei Sach- und Gebrauchstexten, literarischen sowie mehrfach kodierten Texten die Gesamt- aussage erfassen und wichtige Details entnehmen

•     selbstständig eine der Leseabsicht entsprechende Strategie (global, selektiv und detailliert) anwenden

Sprachmittlung

•     unter Einsatz kommunikativer Strategien wesentliche Aussagen und Aussageabsichten sinngemäß übertragen

•     unter Berücksichtigung des Welt- und Kulturwissens während der Kommunikation für das Verstehen erforderliche Erläuterungen hinzufügen

Schreiben

•     unter Beachtung von Merkmalen eines breiteren Spektrums von Textsortenmerkmalen unterschiedliche Typen von Sach- und Gebrauchstexten verfassen

•     Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen in die eigene Texterstellung bzw. Argumentation sachgerecht einbeziehen

•     diskontinuierliche Vorlagen in kontinuierliche Texte umschreiben

 

Text- und Medienkompetenzen:

•    Texte unter Berücksichtigung ihrer historischen und kulturellen Bedingtheit deuten

•    nach Vorgabe von Modellen differenzierte Textsortenwechsel an alltäglichen sowie literarischen Texten vornehmen

 

 

 

 

Interkulturelle Kompetenzen:

•    sich fremdkultureller Werte, Normen und Verhaltensweisen, die von den eigenen Vorstellungen abweichen, bewusst werden und ihnen Toleranz entgegenbringen

•    fremde und eigene Werte, Haltungen und Einstellungen im Hinblick auf international gültige Konventionen einordnen

•    in interkulturellen Handlungssituationen eigene Lebenserfahrungen und Sichtweisen mit denen der französischsprachigen Bezugskulturen vergleichen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dauer des Unterrichtsvorhabens: ca. 30 Stunden

Materialien:

z.B:   Rabits: Ils vivent à Paris / Klett: Horizons. chapitre: Le monde du travail. 2009.

Le Clézio: La grande vie

Articles de presse

Chansons actuelles, films

Unterrichtsvorhaben II:

Thema: La France et l’Afrique

 

 

Inhaltliche Schwerpunkte

•    diversité régionale

•    passé colonial

•    voyages, tourisme, exotisme

 

 

KLP-Bezug im Bereich des soziokulturellen Orientierungswissens:

(R-)Evolutions historiques et culturelles / Vivre dans un pays francophone

•    Immigration und Integration

•    koloniale Vergangenheit

 

 

 

 

Schwerpunktmäßig zu erwerbende Kompetenzen: Funktionale kommunikative Kompetenzen:

Leseverstehen

•    komplexere Texte vor dem Hintergrund einer größeren Bandbreite von Gattungs- und Gestaltungsmerkmalen erfassen

•    explizite sowie implizite Informationen erkennen und in den Kontext der Gesamtaussage einordnen

Hör(seh)verstehen

•    der Kommunikation im Unterricht, Gesprächen, Präsentationen und Diskussionen mit komplexeren Argumentationen folgen

•    zur Erschließung von Textaussagen externes Wissen heranziehen

•    Stimmungen und Einstellungen der Sprechenden erfassen

Sprechen: an Gesprächen teilnehmen

•    in informellen Gesprächen und Diskussionen Erfahrungen, Erlebnisse und Gefühle flüssig einbringen sowie eigene Positionen vertreten und begründen und abwägen

•    sich unter Beachtung kultureller Gesprächskonventionen in unterschiedlichen Rollen aktiv beteiligen interagieren

 

Schreiben

•    unterschiedliche Typen von Sach- und Gebrauchstexten verfassen

•    diskontinuierliche Vorlagen in kontinuierliche Texte umschreiben

•    unter Beachtung textsortenspezifischer Merkmale verschiedene Formen des kreativen Schreibens realisieren

 

 

Interkulturelle Kompetenzen:

•    fremdkultureller Werte, Normen und Verhaltensweisen, die von den eigenen Vorstellungen abweichen, bewusst werden und ihnen Toleranz entgegenbringen

•    sich ihre eigenen Wahrnehmungen und Einstellungen bewusst machen

•    sich aktiv und reflektiert in Denk- und Verhaltensweisen von Menschen anderer Kulturen hineinversetzen (Perspektivwechsel)

 

Text- und Medienkompetenzen:

•    Texte unter Berücksichtigung ihrer historischen und kulturellen Bedingtheit deuten und dabei Verfahren des textbezogenen Analysierens weitgehend selbstständig anwenden

•    erweiterte sprachlich-stilistische Gestaltungsmittel erkennen

•    das Internet eigenständig für Recherchen nutzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dauer des Unterrichtsvorhabens: ca. 30 Stunden

Materialien:

z.B. Horizons: Aufbaudossiers

Lektüre: Ben Jelloun: Les raisins de la galère / Cauwelaert: Un aller simple / Gary: La vie devant soi

Film: Leila, née en France / Le gône du Chaaba

Chansons: francomusiques

 

 

Qualifikationsphase (Q1, 2. Halbjahr)

Unterrichtsvorhaben III:

Thema: Paris-province: aller-retour

 

 

Inhaltliche Schwerpunkte

•     parcours de vie

•     culture banlieue

•     entre province et métropole

 

 

KLP-Bezug im Bereich des soziokulturellen Orientierungswissens:

Vivre dans un pays francophone /

(R-)Evolutions historiques et culturelles

•     Immigration und Integration

•     regionale Diversität

•     culture banlieue

 

 

 

 

Schwerpunktmäßig zu erwerbende Kompetenzen: Funktionale kommunikative Kompetenzen:

Hör(seh)verstehen

•     auditiv und audiovisuell vermittelten Texten die Gesamtaussage, Hauptaussagen und Einzelinformationen entnehmen

•     zur Erschließung der Textaussage externes Wissen heranziehen sowie textinterne Informationen und textexternes Wissen kombinieren

Schreiben

•     Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen in die eigene Texterstellung bzw. Argumentation sachgerecht einbeziehen und Standpunkte differenziert darlegen (commentaire)

Sprachmittlung

•     unter Einsatz kommunikativer Strategien in Kommunikationssituationen wesentliche

Aussagen und wichtige Details in die jeweilige Zielsprache sinngemäß übertragen

•     bei der Vermittlung von Informationen auf Nachfragen eingehen

•     unter Berücksichtigung des Weltwissens für das Verstehen erforderliche Erläuterungen hinzufügen.

 

Text- und Medienkompetenzen:

•    sprachlich-stilistische Gestaltungsmittel, gattungs-, textsortenspezifische sowie filmische Merkmale erfassen, Wirkungsabsichten erkennen und diese funktional mündlich und schriftlich erläutern

•    das Erstverstehen und Deutungen kritisch reflektieren und ggf. relativieren oder revidieren

•    das Internet für Recherchen zu spezifischen frankophonen Themen nutzen

 

 

Interkulturelle Kompetenzen:

•    sich aktiv und reflektiert in Denk- und Verhaltensweisen von Menschen anderer Kulturen hineinversetzen (Perspektivwechsel)

•    sich der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und der damit verbundenen Chancen und Herausforderungen bewusst werden

 

 

Dauer des Unterrichtsvorhabens: ca. 25 Stunden

Materialien:

z.B. chansons, poèmes, films, nouvelles, Sachtexte

Horizons Schülerbuch, chapitre 2

Horizons Dossier zu Paris

Raabits: Ils vivent à Paris

Unterrichtsvorhaben IV:

Thema: Moi et les autres - identités fragmentées, identités circonstancielles, identités revendiquées

 

Inhaltliche Schwerpunkte

•      Freundschaft und Liebe

•      Macht und Ohnmacht

•      Krankheit und Tod

 

KLP-Bezug: Identités et questions existentielles

•      Lebensentwürfe und -stile (hier : Literatur und/oder Theater)

 

Schwerpunktmäßig zu erwerbende
Kompetenzen:
FKK

•      Lesen

•      Literarische und/oder  dramatische Texte vor dem Hintergrund typischer Gattungs- und Gestaltungsmerkmale inhaltlich erfassen,

•      explizite und implizite Informationen erkennen und in den Kontext der Gesamtaussage einordnen,

•      selbstständig eine der Leseabsicht entsprechende Strategie (global, detailliert und selektiv) funktional anwenden.

IKK

•      soziokulturelles Orientierungswissen

•      ein erweitertes soziokulturelles Orientierungswissen im o.g. Themenfeld  kritisch reflektieren und dabei die jeweilige kulturelle, weltanschauliche und historische Perspektive berücksichtigen.

TMK

•      Texte unter Berücksichtigung ihrer kulturellen und ggf. historischen Bedingtheit deuten und Verfahren des textbezogenen Analysierens/ Interpretierens weitgehend selbstständig mündlich und schriftlich-anwenden (roman, récit, nouvelle, pièce de théâtre), Innerer Monolog)

 

 

Zeitbedarf: ca. 25 Stunden

 

 

Materialien:

z.B.

Sartre: Huis clos

Camus: La Peste

Ionesco: Rhinocéros, La leçon

 

 

Klausuren

médiation

Hör/Hör-Sehverstehen

Schreiben und Leseverstehen

Q1.1

X

 

X

Q1.2

X

 

X

Q1.3

 

X

X

Q1.4

 

 

X

 

 

Qualifikationsphase (Q2, 1. Halbjahr)

Unterrichtsvorhaben I:

Thema: Le parcours de l’amitié franco-allemande

 

 

Inhaltliche Schwerpunkte

•     les étapes de la relation franco-allemande

•     les identités nationales

•     les couples président-chancelier

 

 

KLP-Bezug im Bereich des soziokulturellen Orientierungswissens:

(R-)Evolutions historiques et culturelles

•      deutsch-französische Beziehungen

 

 

Schwerpunktmäßig zu erwerbende Kompetenzen: Funktionale kommunikative Kompetenzen:

Leseverstehen

•     Texte vor dem Hintergrund typischer Gattungs- und Gestaltungsmerkmale erfassen

Sprechen: zusammenhängendes Sprechen

•     Sachverhalte, Handlungsweisen und Problemstellungen erörtern

•     sprachlich bzw. inhaltlich komplexere Arbeitsergebnisse darstellen

Schreiben

•     unterschiedliche Typen von Sach- und Gebrauchstexten verfassen

•     diskontinuierliche Vorlagen in kontinuierliche Texte umschreiben

 

 

Interkulturelle Kompetenzen:

•    fremde und eigene Werte, Haltungen und Einstellungen im Hinblick auf international gültige Konventionen einordnen

•    sich aktiv und reflektiert in Denk- und Verhaltensweisen von Menschen anderer Kulturen hineinversetzen

 

 

Text- und Medienkompetenzen:

•    Texte unter Berücksichtigung ihrer historischen und kulturellen Bedingtheit deuten

•    erweiterte sprachlich-stilistische Gestaltungs- mittel erkennen

•    das Internet eigenständig für Recherchen nutzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dauer des Unterrichtsvorhabens: ca. 30 Stunden

 

Materialien:

z.B.: Horizons Aufbaudossier La France, L’Allemagne et L’Europe

Articles de presse

Chansons actuelles, films, caricatures

Unterrichtsvorhaben II:

Thema: S’engager pour l’Europe : défis et visions de l‘avenir

 

 

Inhaltliche Schwerpunkte

•     responsabilité commune pour l‘Europe

 

 

KLP-Bezug im Bereich des soziokulturellen Orientierungswissens: Défis et visions de l‘avenir

•    deutsch-französische Zusammenarbeit mit Blick auf Europa

•    Umwelt, Technologie und Wissenschaft

 

 

Schwerpunktmäßig zu erwerbende Kompetenzen:
Funktionale kommunikative Kompetenzen:

Hör(seh)verstehen

•    auditiv und audiovisuell vermittelten Texten Hauptaussagen sowie Einzelinformationen entnehmen

•     zur Erschließung der Textaussage externes Wissen heranziehen sowie textinterne Informationen und textexternes Wissen kombinieren

Leseverstehen

•     explizite sowie implizite Informationen erkennen und in den Kontext der Gesamtaussage einordnen

Sprechen: zusammenhängendes Sprechen

•     Sachverhalte erörtern

•     Arbeitsergebnisse präsentieren und kommentieren

Sprechen: an Gesprächen teilnehmen

•    in Diskussionen Erfahrungen und eigene Positionen vertreten und begründen

•    bei sprachlichen Schwierigkeiten Kompensationsstrategien funktional anwenden

 

 

Interkulturelle Kompetenzen:

•    in interkulturellen Handlungssituationen eigene Lebenserfahrungen und Sichtweisen mit denen der französischsprachigen Bezugskulturen vergleichen, diskutieren und problematisieren

•    fremde und eigene Werte, Haltungen und Einstellungen im Hinblick auf international gültige Konventionen einordnen

•    sich fremdkultureller Werte, Normen und Verhaltensweisen, die von den eigenen Vorstellungen abweichen, bewusst werden und ihnen Toleranz entgegenbringen, sofern Grundprinzipien friedlichen und respektvollen Zusammenlebens nicht verletzt werden

 

 

Text- und Medienkompetenzen:

•    Texte vor dem Hintergrund ihres spezifischen kommunikativen und kulturellen Kontextes verstehen, die Gesamtaussage, Hauptaussagen sowie wichtige Details entnehmen und die Handlung strukturiert wiedergeben und zusammenfassen

•    unter Berücksichtigung von externem Wissen Stellung beziehen und Texte mit anderen Texten in relevanten Aspekten vergleichen

 

 

Dauer des Unterrichtsvorhabens: ca. 25 Stunden

Materialien:

z.B. Horizons Aufbaudossier La France, L’Allemagne et L’Europe

Articles de presse, chansons actuelles, films, caricatures

 

 

 

 

 

 

 

Qualifikationsphase (Q2, 2. Halbjahr)

Unterrichtsvorhaben III:

Thema: S’engager pour l’Europe : entrer dans le monde du travail

 

 

Inhaltliche Schwerpunkte

•     échanges divers

•     projets européens

•     identité européenne

 

 

KLP-Bezug im Bereich des soziokulturellen Orientierungswissens: Entrer dans le monde du travail

•    deutsch-französische Zusammenarbeit mit Blick auf Europa

•    Studienwahl und Berufswelt im internationalen Kontext

 

 

Schwerpunktmäßig zu erwerbende Kompetenzen:
Funktionale kommunikative Kompetenzen:

Hör(seh)verstehen

•    auditiv und audiovisuell vermittelten Texten Hauptaussagen sowie Einzelinformationen entnehmen

•     zur Erschließung der Textaussage externes Wissen heranziehen sowie textinterne Informationen und textexternes Wissen kombinieren

Leseverstehen

•     explizite sowie implizite Informationen erkennen und in den Kontext der Gesamtaussage einordnen

Sprechen: zusammenhängendes Sprechen

•     Sachverhalte erörtern

•     Arbeitsergebnisse präsentieren und kommentieren

Sprechen: an Gesprächen teilnehmen

•    in Diskussionen Erfahrungen und eigene Positionen vertreten und begründen

•    bei sprachlichen Schwierigkeiten Kompensationsstrategien funktional anwenden

 

Interkulturelle Kompetenzen:

•    sich der kulturellen und neuen Erfahrungen mit fremder Kultur sowie herausfordernden Kommunikations-situationen offen begegnen

•    in interkulturellen Handlungssituationen eigene Lebenserfahrungen und Sichtweisen mit denen der französischsprachigen Bezugskulturen vergleichen, diskutieren und problematisieren

 

 

Text- und Medienkompetenzen:

•    Texte vor dem Hintergrund ihres spezifischen kommunikativen und kulturellen Kontextes verstehen, die Gesamtaussage, Hauptaussagen sowie wichtige Details entnehmen und die Handlung strukturiert wiedergeben und zusammenfassen

•    unter Berücksichtigung von externem Wissen Stellung beziehen und Texte mit anderen Texten in relevanten Aspekten vergleichen

 

Dauer des Unterrichtsvorhabens: ca. 25 Stunden

Materialien:

z.B. Horizons Aufbaudossier La France, L’Allemagne et L’Europe

Giraud: Une année étrangère

Unterrichtsvorhaben IV:

Thema: Révisions/Epreuves du bac

 

 

 

Dauer des Unterrichtsvorhabens: ca. 30 Stunden

 

 

Klausuren

médiation

Hör/Hör-Sehverstehen

Schreiben und Leseverstehen

Kommunikations-

prüfung

Q2.1

 

 

X

 

Q2.2

 

 

 

X

Q2.3

X

 

X

 

 

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