Schulinterner Lehrplan Erziehungswissenschaft
Inhalt
1 Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit...................................... 3
2 Entscheidungen zum Unterricht....................................................... 5
1 Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit
Die Fachschaft Erziehungswissenschaft am Johannes-Althusius-Gymnasium
Das Johannes-Althusius-Gymnasium liegt im Zentrum von Bad Berleburg und wird von Schülerinnen und Schülern sowohl aus der Stadt als auch aus den umliegenden Gemeinden besucht. In jeder Jahrgangsstufe der gymnasialen Oberstufe werden ungefähr 60 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Das Fach Erziehungswissenschaft hat in der Schülerschaft einen großen Zuspruch, so dass stets mindestens ein Grundkurs (3 Wochenstunden) mit jeweils etwa 25 Schülerinnen und Schülern zustande kommt. Es gibt eine Kollegin, die das Fach vertritt, teilweise wird sie durch eine Lehramtsanwärterin / einen Lehramtsanwärter unterstützt.
Die Fachschaft Erziehungswissenschaft hat in Anbetracht der skizzierten Rahmenbedingungen entschieden, die folgenden drei Schwerpunkte im Unterricht im Fach Erziehungswissenschaft zu setzen:
- eine zielgerichtete, kontinuierliche Vorbereitung auf ein mögliches Studium (vor allem unter methodischem und lernpsychologischem Aspekt),
- die Identitätsbildung in einer pluralistischen, durch Kulturvielfalt geprägten Gesellschaft und
- das Aufzeigen der mannigfaltigen Berufsmöglichkeiten im pädagogischen Aufgabenfeld.
Der vorliegende schulinterne Lehrplan geht von 40 Schulwochen je Schuljahr aus. Ein Viertel (also 10 Schulwochen) werden nicht berücksichtigt, da aus verschiedenen Gründen (Klausuren, Exkursionen, Krankheit etc.) es zu Unterrichtsausfällen kommen kann und den Kolleginnen und Kollegen darüber hinaus genügend Freiraum für eigene Schwerpunktsetzungen gegeben werden soll. Daraus ergibt sich, dass sich das schulinterne Curriculum auf ca. 90 Unterrichtsstunden pro Jahr im Grundkurs und auf 150 Unterrichtsstunden im Leistungskurs bezieht.
Dem Fach Erziehungswissenschaft stehen keine eigenen Fachräume zur Verfügung, die Schule ist jedoch medial gut ausgestattet. So befindet sich in allen Räumen ein OHP und eine WLAN-Anbindung. Darüber hinaus ist es den Schülerinnen und Schülern möglich, den Oberstufenarbeitsraum und den Computerraum zu nutzen. Daneben verfügt die Fachschaft über eine kleine Bibliothek mit Fachliteratur und Nachschlagewerken. Das eingeführte Lehrbuch steht in ausreichender Zahl zur Verfügung; des Weiteren ist ein anderes Lehrbuch im Klassensatz in der Bibliothek verfügbar.
2 Entscheidungen zum Unterricht
- 1 Unterrichtsvorhaben
Die Darstellung der Unterrichtsvorhaben im schulinternen Lehrplan besitzt den Anspruch, sämtliche im Kernlehrplan angeführten Kompetenzen abzudecken. Dies entspricht der Verpflichtung jeder Lehrkraft, alle Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans bei den Lernenden auszubilden und zu entwickeln.
Die entsprechende Umsetzung erfolgt auf zwei Ebenen: der Übersichts- und der Konkretisierungsebene.
Im „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ (Kapitel 2.1.1) wird die für alle Lehrerinnen und Lehrer gemäß Fachkonferenzbeschluss verbindliche Verteilung der Unterrichtsvorhaben dargestellt. Das Übersichtsraster dient dazu, den Kolleginnen und Kollegen einen schnellen Überblick über die Zuordnung der Unterrichtsvorhaben zu den einzelnen Jahrgangsstufen sowie den im Kernlehrplan genannten Kompetenzen, Inhaltsfeldern und inhaltlichen Schwerpunkten zu verschaffen. Um Klarheit für die Lehrkräfte herzustellen und die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, werden in der Kategorie „Kompetenzen“ an dieser Stelle nur die übergeordneten Kompetenzerwartungen ausgewiesen, während die konkretisierten Kompetenzerwartungen erst auf der Ebene konkretisierter Unterrichtsvorhaben Berücksichtigung finden. Der ausgewiesene Zeitbedarf versteht sich als grobe Orientierungsgröße, die nach Bedarf über- oder unterschritten werden kann. Um Spielraum für Vertiefungen, besondere Schülerinteressen, aktuelle Themen bzw. die Erfordernisse anderer besonderer Ereignisse (z.B. Praktika, Kursfahrten o.ä.) zu erhalten, wurden im Rahmen dieses schulinternen Lehrplans nur ca. 75 Prozent der Bruttounterrichtszeit verplant.
Während der Fachkonferenzbeschluss zum „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ zur Gewährleistung vergleichbarer Standards sowie zur Absicherung von Lerngruppenübertritten und Lehrkraftwechseln für alle Mitglieder der Fachkonferenz Bindekraft entfalten soll, besitzt die exemplarische Ausweisung „konkretisierter Unterrichtsvorhaben“ (Kapitel 2.1.2) empfehlenden Charakter. Referendarinnen und Referendaren sowie neuen Kolleginnen und Kollegen dienen diese vor allem zur standardbezogenen Orientierung in der neuen Schule, aber auch zur Verdeutlichung von unterrichtsbezogenen fachgruppeninternen Absprachen zu didaktisch-methodischen Zugängen, fächerübergreifenden Kooperationen, Lernmitteln und ‑orten sowie vorgesehenen Leistungsüberprüfungen, die im Einzelnen auch den Kapiteln 2.2 bis 2.4 zu entnehmen sind. Abweichungen von den vorgeschlagenen Vorgehensweisen bezüglich der konkretisierten Unterrichtsvorhaben sind im Rahmen der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte jederzeit möglich. Sicherzustellen bleibt allerdings auch hier, dass im Rahmen der Umsetzung der Unterrichtsvorhaben insgesamt alle Sach- und Urteilskompetenzen des Kernlehrplans Berücksichtigung finden.
2.1.1 Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben
Einführungsphase |
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Unterrichtsvorhaben I:
Thema: „Was ist Erziehung? Wissen, wovon man spricht.“ – Erziehung und Bildung als pädagogische Grundbegriffe: Erfahrungen, Vorverständnisse, erste Klärungen
Kompetenzen:
Inhaltsfeld 1: Bildungs- und Erziehungsprozesse
Inhaltliche Schwerpunkte:
Zeitbedarf: 10 Std.
Perspektive Pädagogik 1, Kapitel 1, 2 / externes Material |
Unterrichtsvorhaben II:
Thema: „Der Mensch wird zum Menschen nur durch Erziehung“ – Erziehungsbedürftigkeit und Erziehungsfähigkeit
Kompetenzen:
Inhaltsfeld 1: Bildungs- und Erziehungsprozesse
Inhaltliche Schwerpunkte:
Zeitbedarf: 10 Std.
externes Material |
Unterrichtsvorhaben III:
Thema: „Stilvoll erziehen?“ – Erziehung als Hilfe zur Mündigkeit: Formen und Stile der Erziehung
Kompetenzen:
Inhaltsfeld 1: Bildungs- und Erziehungsprozesse
Inhaltliche Schwerpunkte:
Zeitbedarf: 12 Std.
Perspektive Pädagogik 1, Kapitel 3, 4
Option auf Klausur Nr. 1 |
Unterrichtsvorhaben IV:
Thema: „Früher und heute“ – Erziehung im historischen und kulturellen Kontext
Kompetenzen:
Inhaltsfeld 1: Bildungs- und Erziehungsprozesse
Inhaltliche Schwerpunkte:
Zeitbedarf: 12 Std.
externes Material (Stationenlernen) |
Unterrichtsvorhaben V:
Thema: „Was hat Lernen mit Erziehung zu tun?“ – Lernen im pädagogischen Kontext
Kompetenzen:
Inhaltsfeld 2: Lernen und Erziehung
Inhaltliche Schwerpunkte:
Zeitbedarf: 8 Std.
Perspektive Pädagogik 2, Kapitel 1, 2 |
Unterrichtsvorhaben VI:
Thema: „Wie wird gelernt?“ – Klassisches und operantes Konditionieren
Kompetenzen:
Inhaltsfeld 2: Lernen und Erziehung
Inhaltliche Schwerpunkte:
Zeitbedarf: 14 Std.
Perspektive Pädagogik 2, Kapitel 3, 4
Option auf Klausur Nr. 2 |
Unterrichtsvorhaben VII:
Thema: „Lernen von Modellen?“ – Die Bedeutung von Vorbildern in der Erziehung
Kompetenzen:
Inhaltsfeld 2: Lernen und Erziehung
Inhaltliche Schwerpunkte:
Zeitbedarf: 10 Std.
Perspektive Pädagogik 2, Kapitel 4 |
Unterrichtsvorhaben VIII
Thema: „Welche neueren Sichtweisen auf Lernen gibt es?“ – Pädagogische Aspekte von Neurobiologie und Konstruktivismus
Kompetenzen:
Inhaltsfeld 2: Lernen und Erziehung
Inhaltliche Schwerpunkte:
Zeitbedarf: 10 Std.
Perspektive Pädagogik 2, Kapitel 5 / externes Material |
Summe Einführungsphase: 90 Stunden |
- 2 Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
In Absprache mit der Lehrerkonferenz sowie unter Berücksichtigung des Schulprogramms hat die Fachkonferenz Erziehungswissenschaft die folgenden fachmethodischen und fachdidaktischen Grundsätze beschlossen. In diesem Zusammenhang beziehen sich die Grundsätze 1 bis 14 auf fächerübergreifende Aspekte, die auch Gegenstand der Qualitätsanalyse sind, die Grundsätze 15 bis 22 sind fachspezifisch angelegt.
Überfachliche Grundsätze:
- Geeignete Problemstellungen zeichnen die Ziele des Unterrichts vor und bestimmen die Struktur der Lernprozesse.
- Inhalt und Anforderungsniveau des Unterrichts entsprechen dem Leistungsvermögen der Schüler/innen.
- Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Ziele und Inhalte abgestimmt.
- Medien und Arbeitsmittel sind schülernah gewählt.
- Die Schüler/innen erreichen einen Lernzuwachs.
- Der Unterricht fördert eine aktive Teilnahme der Schüler/innen.
- Der Unterricht fördert die Zusammenarbeit zwischen den Schülerinnen sowie Schülern und bietet ihnen Möglichkeiten zu eigenen Lösungen.
- Der Unterricht berücksichtigt die individuellen Lernwege der einzelnen Schüler/innen.
- Die Schüler/innen erhalten Gelegenheit zu selbstständiger Arbeit und werden dabei unterstützt.
- Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Partner- bzw. Gruppenarbeit.
- Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Arbeit im Plenum.
- Die Lernumgebung ist vorbereitet; der Ordnungsrahmen wird eingehalten.
- Die Lehr- und Lernzeit wird intensiv für Unterrichtszwecke genutzt.
- Es herrscht ein positives pädagogisches Klima im Unterricht.
Fachliche Grundsätze:
- Der Unterricht geht von Fragen der Erziehungspraxis aus, analysiert diese mit geeigneten wissenschaftlichen Theorien und hinterfragt diese wiederum hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit zur Erklärung von Erziehungspraxis.
- Der Unterricht unterliegt der Wissenschaftsorientierung und der Wissenschaftspropädeutik und greift auch auf Erkenntnisse der Nachbarwissenschaften zurück.
- Der Unterricht knüpft an die Interessen und Erfahrungen der Adressaten an und macht deren subjektive Theorien bewusst, die in Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Theorien reflektiert werden.
- Der Unterricht bedient sich methodisch insbesondere der Analyse von Fällen.
- Der Unterricht ist gegenwarts- und zukunftsorientiert und gewinnt dadurch für die Schülerinnen und Schüler an Bedeutsamkeit.
- Der Unterricht ist handlungsorientiert und handlungspropädeutisch ausgerichtet; er bereitet auf verantwortliches pädagogisches Handeln vor.
- Der Unterricht gibt Gelegenheit, pädagogisches Handeln simulativ oder real zu erproben.
- Der Unterricht ermöglicht reale Begegnung mit Erziehungsprozessen sowohl im Unterricht (didaktischer Sonderfall) als auch an weiteren inner- oder außerschulischen Lernorten.
- 3 Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungs-rückmeldung
Auf der Grundlage von §13 - §16 der APO-GOSt sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Erziehungswissenschaft für die gymnasiale Oberstufe hat die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen.
Übergeordnete Kriterien:
Die Bewertungskriterien für die Leistungen der Schülerinnen und Schüler müssen ihnen transparent und klar sein. Die folgenden allgemeinen Kriterien gelten sowohl für die mündlichen als auch für die schriftlichen Formen:
- sachliche Richtigkeit
- angemessene Verwendung der Fachsprache
- Darstellungskompetenz
- Komplexität/Grad der Abstraktion
- Selbstständigkeit im Arbeitsprozess
- Einhaltung gesetzter Fristen
- Präzision
- Differenziertheit und wissenschaftliche Fundiertheit der Reflexion
- Bei Gruppenarbeiten
- Einbringen in die Arbeit der Gruppe
- Durchführung und Umfang eigener Arbeitsanteile
Grundsätze der Leistungsrückmeldung und Beratung:
Die Leistungsrückmeldung erfolgt in mündlicher oder schriftlicher Form.
- Intervalle
Quartalsfeedback oder als Ergänzung zu einer schriftlichen Überprüfung
- Formen
Kriterienorientierte Feedbackbögen
Beratungsgespräche beim Eltern-/Schülersprechtag und bei individueller Nachfrage
- individuelle Beratung zur Wahl des Faches Erziehungswissenschaft als schriftliches Fach bzw. als Abiturfach
- 4 Lehr- und Lernmittel
An unserer Schule ist das zugelassene Lehrwerk „Perspektive Pädagogik“ verbindlich eingeführt. Über ergänzende fakultative Lehr- und Lernmittel entscheidet die Fachlehrkraft.