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Datenschutz bei am JAG verwendeten digitalen Plattformen

 Das JAG nutzt digitale Plattformen, insbesondere Microsoft 365 (TEAMs) und für iPads den Apple School Manager in Verbindung mit dem Mobile Device Management JAMF.

Hier soll einerseits bestätigt werden, dass wir uns mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen, andererseits erläutert werden, in wie fern sich die rechtliche Grundlage nach unserer Einschätzung durch das 16. Schulrechtsänderungsgesetz vom 23.2.2022 recht grundlegend gewandelt hat.

Das Ergebnis dieser Betrachtung ist, dass zurzeit (Stand Juni 2022) Microsoft365 und der Apple School Manager in Verbindung mit JAMF ohne besondere Einwilligung zur Erfüllung des Bildungsauftrages nach Information eingesetzt werden kann.

Rechtsgrundlagen

Schulgesetz NRW, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2022:

(2) Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags kann die Schule bereitgestellte Lehr- und Lernsysteme sowie Arbeits- und Kommunikationsplattformen in digitaler Form nutzen.

 

(5) Die Schule darf für den Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler und der Eltern verarbeiten, soweit dies für die Aufgabenerfüllung der Schule erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für den Einsatz von Lehr- und Lernsystemen und Arbeits- und Kommunikationsplattformen einschließlich Videokonferenzsystemen (§ 8 Absatz 2); in diesem Rahmen sind die Schülerinnen und Schüler zur Nutzung verpflichtet.

 

Schulkonferenzbeschluss vom 9.3.2022 zur Einführung von iPads in Jg. 8 und Jg. EF

Datenumfang

Neben der Verpflichtung Daten minimal einzusetzen gibt es eine Beschränkung auf die zum Betrieb notwendigen Daten. Diesen praktischsten aller Datenschutz-Grundsätze beherzigen wir aus Überzeugung.

“Beim Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel, digitaler Kommunikationsmittel sowie IT-Infrastrukturen ist die Verarbeitung von Protokolldaten nur zulässig, soweit dies zum Betrieb technisch erforderlich ist.”

Information statt Einwilligung

Datenschutzbeauftrager für Schulen (Olpe) in www.Datenschutz-Schule.info

Durch die in den §§ 120 und 121 neu aufgenommenen Sätze verfügen Schulen nun über eine konkrete Rechtsgrundlage, welche ihnen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in digitalen Lehr- und Lernsystemen sowie Arbeits- und Kommunikationsplattformen wie dort beschrieben erlaubt und Schüler wie auch Lehrkräfte sogar zur Nutzung verpflichtet. Eine Einwilligung ist hierfür somit nicht erforderlich. Es besteht jedoch weiterhin eine Informationspflicht gem. Art. 13 DS-GVO. 16. Schulrechtsänderungsgesetz und Datenschutz – datenschutz-schule.info , abgerufen 28.5.2022

Fazit des Datenschutzbeauftragen für Schulen (Olpe) in www.Datenschutz-Schule.info

Eine verpflichtende Nutzung von digitalen Lehr- und Lernsystemen und Arbeits- und Kommunikationsplattformen einschließlich Videokonferenzsystemen ist möglich, wenn die Schule diese

Über die eingesetzten digitalen Lehr- und Lernsystemen und Arbeits- und Kommunikationsplattformen einschließlich Videokonferenzsystemen entscheidet die Schule. 

  1. Schulrechtsänderungsgesetz und Datenschutz – datenschutz-schule.info , abgerufen 28.5.22

Check DSGVO Konformität

Zu Überprüfen ist also die DSGVO Konformität der Plattformen. Das geschieht hier mit Selbstaussagen der Anbieter. Eine Überprüfung der Aussagen seitens der Schule ist nicht möglich.

Microsoft 365

„Verlassen Sie sich darauf, dass wir die DSGVO und andere Datenschutzstandards angemessen umsetzen. Unseren Unternehmenskunden und Kunden aus dem öffentlichen Sektor bieten wir einen besonderen Schutz: Wir werden sie finanziell entschädigen, falls wir ihre Daten auf Behördenanfrage in einer Weise offenlegen müssen, die gegen die europäische DSGVO verstößt.“

Data privacy is a fundamental human right, and we are committed to providing our customers with information about how their data is collected and used. (microsoft.com), mehr: working white paper remake 029 FNL (microsoft.com)

Apple School Manager

„F. Sicherheitskontrollen. Apple unterstützt Sie bei der Sicherstellung der Einhaltung Ihrer Pflichten hinsichtlich der Sicherheit der Persönlichen Daten, einschließlich der Pflichten Ihrer Einrichtung gemäß Artikel 32 der DSGVO oder sonstiger gleichwertiger Pflichten gemäß anwendbarem Recht, sowie durch Umsetzung der Sicherheitsverfahren, die in Abschnitt 3E dieses Vertrags dargelegt sind, und durch Aufrechterhaltung der Zertifizierung nach ISO 27001 und der Zertifizierung nach ISO 27018. Apple macht die hinsichtlich der Zertifizierung nach ISO 27001 und der Zertifizierung nach ISO 27018 ausgestellten Zertifikate für eine Überprüfung durch Ihre Einrichtung verfügbar, wenn Sie oder Ihre Einrichtung eine entsprechende Anfrage gemäß dem vorliegenden Abschnitt 3F stellen.“

 ASM-DE-DE.pdf (apple.com) , abgerufen 28.5.2022

Ausführliche Information:

Datenschutz und Sicherheit für Apple-Produkte im Bildungsbereich - Apple Support (DE) , abgerufen 28.5.2022

JAMF

„Jamf hält sich an die Standard Contractual Clauses (SCCs) als Mittel zur Datenübertragung und wird gegebenenfalls für alle Anbieter und Kunden auf unseren Auftragsverarbeitungsvertrag setzen. Jamf verpflichtet sich weiterhin der Einhaltung des Datenschutzes und der Übertragung im Rahmen des DSGVO. Darüber hinaus wird Jamf sich auch weiterhin an das Datenschutzschild halten und ist zertifiziert für die Konformität mit dem EU-US- und dem Swiss-US Privacy Shield. Hier finden Sie unsere Datenschutzschild-Zertifizierungen.“

Datenschutz | Jamf vom 28.5.2022

 

Damit halten wir den Schluss zulässig, dass Microsoft365 und der Apple School Manager in Verbindung mit JAMF ohne besondere Einwilligung zur Erfüllung des Bildungsauftrages nach Information eingesetzt werden kann.

 

Bad Berleburg, 13. Juni 2022, Bin