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Entscheidungen des JAGs im Rahmen der Rückkehr zu G9

 

1.    Vorbemerkung

Das JAG hat das vergangene Schuljahr mit dem Beschluss der Rückkehr zu G9 gestartet und sich in einem offenen und produktiven Prozess mit Beteiligung von Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und Schülerinnen und Schülern das ganze Schuljahr über mit verschiedenen Aspekten und Chancen diesbezüglich beschäftigt. Auf der Schulkonferenz am 12.06.2019 wurden dann die Entwicklungsstränge gebündelt und Beschlüsse gefasst.

In dieser Übersicht werden die im Laufe des vergangenen Schuljahres getroffenen Entscheidungen, die mit dem Übergang von G8 zu G9 einhergehen, zur schnellen Information dargestellt. 

2.    Organisatorische Entscheidungen und Konzepte

2.1. Klassenleitungkonzept

In der Erprobungsstufe Klassen 5 & 6 soll die Klassenleitung mit möglichst vielen Stunden in der Klasse eingesetzt sein. Die Vertreter_in soll ebenfalls in der Erprobungsstufe erfahren und in möglichst großem Stundenumfang in der Klasse eingesetzt sein.

Für die ersten beiden Jahren der Mittelstufe Klassen 7 & 8 sollen die Klassen eine neue Klassenleitung erhalten. Nach der Unterrichtsverteilung berät die Mittelstufenstufenkoordinatorin mit der Klassenlehrer_in über die zweite Klassenlehrer_in.

Für die letzten beiden Jahre der Mittelstufe Klassen 9 & 10 sollen die Klassen eine neue Klassenleitung erhalten. Nach der Unterrichtsverteilung berät die Mittelstufenstufenkoordinatorin mit der Klassenlehrer_in über die zweite Klassenlehrer_in. Fachlehrer_innen des Faches Wirtschaft/Politik sollen bevorzugt werden, um die Studien- und Berufswahlorientierung bestmöglich gewährleisten zu können.

Für die Sekundarstufe II werden jedem Jahrgang von der Einführungsphase bis zur Q2 zwei Jahrgangsstufenleiter_innen zugeordnet, die im Laufe der Oberstufe nicht wechseln sollen. Interessenten melden sich vor der Unterrichtsverteilung bei der Oberstufenkoordinatorin.

2.2. Raumkonzept

Für die Klassen 5-8 soll an dem Klassenraumprinzip festgehalten werden. Diese Klassenräume befinden sich im Trakt I (10 Klassenräume).

In Trakt II werden im Rahmen der Anpassung des JAG an G9 seitens des Schulträgers drei neue Klassenräume gebaut und eingerichtet. Sobald diese fertiggestellt sind, wird versucht, die Klassenräume je eines Flures des Traktes II für das Unterrichten der gleichen Fächer zu nutzen, um Materiallagerung und Materialwege zu vereinfachen. Dieses Konzept soll nach einem Durchlauf im Schuljahr 2023/24 evaluiert werden.

2.3. Zeitschema

Das bisherige Zeitschema wird einschließlich der Doppelstundenblöcke 1. & 2. bzw. 3. & 4. und 8. & 9. und 10. & 11. Stunde und der Mittagspause von 12:50-13:45 Uhr beibehalten. Die Stunden 1-7 gelten als Vormittagsunterricht.

2.4. Fahrtenkonzept

Jede Klassenleitung soll die Gelegenheit zu einer Fahrt mit ihrer Klasse haben:

  1. Fahrt: Im ersten Halbjahr der Erprobungsstufe soll eine Kennenlernfahrt in die nähere Umgebung unternommen werden. Hierfür sind drei Tage und zwei Übernachtungen vorgesehen.
  2. Fahrt: Im Winterhalbjahr um den Halbjahreswechsel herum soll der Jahrgang eine einwöchige Fahrt in ein Skischullandheim in den Alpen unternehmen.
  3. Fahrt: Im Abschlussjahr der Sekundarstufe in der Klasse 7 soll jede Klasse eine fünftägige Fahrt in die Bundeshauptstadt Berlin unternehmen. Die Fahrt soll so geplant werden, dass Zuschüsse des Bundesrates und des Landes NRW für einen Gedenkstättenbesuch beantragt und vom vorgesehenen Betrag abgezogen werden können; ferner soll das Programm den Besuch eines klassischen Konzerts beinhalten.
  4. Fahrt: In der Qualifikationsphase der Sekundarstufe II soll eine Studienfahrt in das nahe Ausland durchgeführt werden. Hierfür sind vier bis sechs Übernachtungen vorgesehen.

Bestandteil des Fahrtenkonzeptes ist folgende Zusammenstellung von Fördermöglichkeiten:

Anlage zum Fahrtenkonzept: Unterstützungsmöglichkeiten

Ansprechpartner für Unterstützungsmöglichkeiten

Beratungen können im Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein Standort Bad Berleburg, Poststr. 27, 57319 Bad Berleburg, Geld- und Mietangelegenheiten, Tel.: 02751/92045-100, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! in Anspruch genommen werden.

Beantragt werden können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auch beim Kreis Siegen (Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Telefon: 0271 333-1159 -1155, -1173, -1154, Fax: 0271 333-1850, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Raum 312), insbesondere ist das dann sinnvoll, wenn man folgende Fragen sicher beantworten kann:

Derzeit werden folgende Leistungen bezogen:

o nach dem SGB II (Hartz IV)

o nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) Bitte aktuellen Bescheid in Kopie beifügen

o nach dem Wohngeldgesetz Bitte aktuellen Bescheid in Kopie beifügen

o nach dem 3. oder 4. Kap. SGB XII Bitte aktuellen Bescheid in Kopie beifügen

o es werden derzeit keine der genannten Leistungen bezogen

(damit bedarf es der Antragstellung auf eine der oben genannten Leistungen)

Hartz IV und Arbeitslosengeld II

Empfänger von Hartz IV oder Arbeitslosengeld II müssen demnach die Kosten nicht von den Regelleistungen zahlen. Diese werden nach rechtzeitiger Antragstellung im Jobcenter im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets übernommen. Der Grundbedarf des Kindes muss in der Höhe gefördert werden, wie viel die Schulfahrt tatsächlich kostet (ohne Taschengeld).

Bezug sonstiger Hilfen (Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen)

Ebenso gute Chancen auf die Inanspruchnahme des Bildungspaketes haben Familien, die sonstige Hilfen beziehen. Darunter fallen Empfänger von Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.

Geringverdiener

Bei Geringverdienern besteht ebenfalls die Möglichkeit auf Hilfe vom Amt. Diese wird individuell bestimmt und bemisst sich an den Lebensumständen des Betroffenen. Eine konkrete Aussage, wer Unterstützung bekommt und wie diese ausfällt, konnte die Arbeitsagentur deshalb nicht machen. Ansprechpartner wäre zunächst ebenfalls das Jobcenter.

Stiftungen

Bei einer Stiftung kann sich nur der Schüler selbst bewerben, der Klassenverband spielt hier keine Rolle. Einen Überblick über die deutsche Stiftungslandschaft gibt der Bundesverband deutscher Stiftungen in seiner Stiftungssuche. Neben Beihilfen für Schulmaterialien finden sich auch Zuschüsse für Klassenfahrten – für bedürftige und/oder begabte Schüler. Bei einer Internetrecherche ist insbesondere die Reichsbund-Stiftung (www.reichsbund-stiftung.de) aufgefallen.

Ansparen

Das regelmäßige Ansparen der anstehenden Kosten der Klassenfahrt hilft, den Aufwand auf mehrere Monate/Jahre zu verteilen und wird dringend empfohlen. Hierauf wird in der ersten Klassenpflegschaftssitzung der Klasse 5 hingewiesen.

3.    Unterrichtliche Entscheidungen und Konzepte

3.1. Informatische Grundbildung

In der 5. Mathematikstunde in Klasse 6 sollen Inhalte der informatischen Grundbildung gemäß eines derzeit in Erarbeitung befindlichen Curriculum unterrichtet werden. Für dieses Fach wird den Schülerinnen und Schülern ein Lehrwerk zur Verfügung gestellt. Es kann vom Fachlehrer Mathematik oder von einer anderen hierfür befähigten Lehrkraft unterrichtet werden. Eine Bewertung erfolgt nicht, die Teilnahme wird als zusätzliche Unterrichtsveranstaltung (teilgenommen, mit Erfolg teilgenommen, mit besonderem Erfolg teilgenommen) auf dem Zeugnis vermerkt.

Nach zwei Durchgängen soll die Steuergruppe die Evaluation des Konzeptes der Informatischen Grundbildung einleiten.

3.2. Klassenleitungszeit

In den Klassen 5-7 wird der Klassenleitung für das ganze Schuljahr eine Klassenleitungsstunde zur Verfügung gestellt. Im ersten Halbjahr der Klasse 5 wird in dieser Stunde das Curriculum „Lernen lernen“ bearbeitet und die Klassengemeinschaft geprägt. Anschließend wird auf die Methode zur klasseninternen Förderung hingearbeitet und wöchentlich durchgeführt. Einmal im Monat kann sie als Klassenleitungszeit genutzt werden. In den Klassen 8 und 9 soll jeweils 14-tägig oder im zweiten Halbjahr wöchentlich eine Klassenleitungsstunde zur Studien- und Berufswahlorientierung, zur individuellen Förderung und als Klassenleitungszeit eingeplant werden.

Nach dem ersten vollständigen Durchlauf G9 durch die SI (Schuljahr 2023/24) soll die Steuergruppe eine Evaluation einleiten.

3.3. Weitere Unterrichtsentwicklung

Durch die Transformation zu G9 sind weitere Unterrichtsentwicklungen angestoßen worden, die weiterverfolgt werden. Hierzu dann zu gegebener Zeit mehr.

3.4. Individuelle Förderung

Das bewährte Konzept der individuellen Förderung mit den Bestandteilen der Individualisierung von Fachunterricht, der Klasseninternen Förderstunde in den Klassen 5-7 und den Fachförderstunden in den 7. Stunden wird beibehalten.

Sprungkonzept

Die G8-Zeit am JAG hat gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler ihre gymnasiale Schulzeit in 8 Jahren zu durchlaufen vermögen. Dies ist auch in Zukunft möglich.

Sinnvolle Sprungmarken sind von Ende Klasse 5 in Klasse 7, von Klasse 7 in Klasse 9 und von Ende Klasse 10 in Klasse 12 (z. B. wegen Auslandsaufenthalt). Jeweils im ersten Halbjahr kann die Teilnahme am Unterricht einer höheren Klasse testweise für ca. 6 Wochen erfolgen, außer beim Sprung in die Qualifikationsphase. Anschließend soll mit dem Schüler, den Eltern und der Klassenleitung der höheren Klasse, über das weitere Vorgehen beraten werden. Die Klassenkonferenz der niedrigeren Klasse empfiehlt dann ggf. die Vorversetzung. Ein Springen in Gruppen ist ab Klasse 7 unter dem Vorbehalt der Aufnahmekapazitäten der aufnehmenden Klasse oder Klassen ausdrücklich möglich.

Konzepte zur Förderung der springenden Schülerinnen und Schüler werden von der Klassenleitung, den Hauptfachlehrern, den Eltern und der betroffenen Schüler unter Ausnutzung der Angebote zur individuellen Förderung des JAG in Gruppen oder individuell und gemeinsam verabredet.

3.5. Stundentafel

Gesellschaftswissenschaften

Die Fächer Geschichte und Wirtschaft/Politik werden mit je 8 Stunden in der Sekundarstufe I unterrichtet, das Fach Erdkunde mit 7 Stunden.

Naturwissenschaften

Die Fächer Biologie und Physik werden in der Sekundarstufe I mit je 8 Stunden unterrichtet, das Fach Chemie mit 7 Stunden.

Ergänzungsstunden

Dem Fach Mathematik wird in der Mittelstufe als Ausgleich für die Informatische Grundbildung in Klasse 6 eine Ergänzungsstunde gewährt.

Der Klassenleitung wird in den Klassen 5-7 je eine Ergänzungsstunde zugewiesen.

Der Klassenleitung wird in den Klassen 8 & 9 je eine halbe Ergänzungsstunde zugewiesen.

Dem Französischunterricht im Differenzierungsbereich in Klassen 9 & 10 wird eine Ergänzungsstunde (nicht verbindlich für alle Schüler) zugewiesen.

Die verbleibenden Ergänzungsstunden werden dem Fachförderunterricht für die Klassen 5-10 (nicht im Klassenverband) zugerechnet. Dabei soll ein Schwerpunkt in der Förderung der Lese- und Rechtschreibkompetenz liegen.

Fächer- und Stundenverteilung auf Jahrgänge (Tabelle)

Es gilt folgende Stundentafel:

 

 

 

Evaluation der Stundentafel

Die Stundentafel soll nach dem ersten vollständigen Durchlauf im Schuljahr 2023/24 auf Basis von Stellungnahmen der Fachkonferenzen und der Mitwirkungsgremien evaluiert werden.